Fachschule für Heilerziehungspflege
Fachschule für Heilerziehungspflege des Landesverbandes der Lebenshilfe Saarland
Beginn der Ausbildung: 01. August 2018
Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen sind sozialpädagogisch, heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig sind.
Ihre Aufgaben umfassen die Assistenz, die Begleitung, die Beratung, die Pflege sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Menschen aller Altersstufen mit Beeinträchtigungen, deren personale und soziale Entwicklung und ihre gesellschaftliche Teilhabe erschwert ist. Das berufliche Handeln des Heilerziehungspflegers / der Heilerziehungspflegerin orientiert sich an der Leitidee der Selbstbestimmung und größtmöglichen Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität.
Heilerziehungspflege beinhaltet als eigenständiges Berufsbild die Integration von Pflege und Erziehung. Die pflegerischen und heilpädagogischen Anteile sind in der beruflichen Praxis untrennbar miteinander verbunden und entsprechen in vieler Hinsicht den gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernissen einer bedarfsorientierten Behindertenarbeit.
Der Heilerziehungspfleger / die Heilerziehungspflegerin übernimmt eine Verantwortung und ein Mandat für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies erfordert eine grundsätzliche Bejahung und Achtung der Grundwerte des menschlichen Lebens, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild sowie die kritische Reflexion auf die gesellschaftlichen Zusammenhänge, in denen seine / ihre Arbeit steht.
Die Arbeitsfelder des Heilerziehungspflegers/der Heilerziehungspflegerin sind vielfältig. – Sie arbeiten in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen, in Pflegeeinrichtungen, in Tagesförderstätten, in Sonderkindergärten und integrativen Kindertageseinrichtungen, im Bereich des selbst bestimmten Wohnens oder im Bereich von Freizeit und Sportangeboten für behinderte Menschen.
Grundlage der Ausbildung ist die saarländische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen vom Juli 2004. Schulische Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Leider wird die Ausbildung seit 2005 nicht mehr als eine berufliche Umschulungsmaßnahme von der Arbeitsagentur gefördert. Die Ausbildung an unserer Fachschule gliedert sich in ein einjähriges, fachlich begleitetes Praktikum, eine zweijährige fachtheoretische Ausbildung an unserer Schule und ein weiteres einjähriges fachpraktisches Jahr in einer geeigneten Einrichtung der Behindertenhilfe. Die erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.
Wenn Sie sich durch dieses Berufsbild angesprochen fühlen oder neugierig geworden sind, rufen Sie uns an und lassen sich ausführlich über die Ausbildung und die beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven beraten.